Zu 2. Die Wertung nach Anhang A9 ist maßgeblich, es gelten aber auch die anderen Teile der WR und des Anhangs A.
Zu 4. In dem Abschnitt geht es um Nominierungsvoraussetzungen, nicht um Voraussetzungen zum Start bei einer der 3 Regatten.
Die Nominierung erfolgt im Anschluß an die Siegerehrung nach der 3. WMA.
 
Mitglieder der Klassenvereinigung sind sowohl Einzelmitglieder als auch Segler, welche im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft an die Klassenvereinigung gemeldet wurden. Der Beitrag für 2018 muß nachweislich entrichtet worden sein.
 
Der Nachweis der Teilnahme an einer ausländischen Regatta erfolgt durch Übersendung einer Ergebnisliste an den Sportwart bis 5 Tage vor der letzten WMA. Er liegt in der Verantwortung des Seglers.
 
Bei Krankheit des Vorschoters kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag einen Ersatzvorschoter genehmigen.
 
Der Vorstand                             31.07.2017